Keine Frage: Gemessen am Gesamtvolumen des städteregionalen Haushaltes von gut 700 Millionen Euro erscheint der finanzielle Aufwand von einigen Hunderttausend Euro für die Schulsozialarbeit eher gering.
Das gilt auch, wenn man die mittlerweile 9,35 auf eigene Kosten geschaffenen Stellen in Relation setzt zu den insgesamt mehr als 2000 städteregionalen Mitarbeitern. Dennoch geht es um weit mehr als den berühmten Tropfen auf den heißen Stein. Denn die Arbeit eines jeden Schulsozialarbeiters kann gar nicht hoch genug bewertet werden, bietet sie doch für die Zielgruppe eine enorme Hilfe bei ihren Bemühungen, sich (wieder) in dieser Gesellschaft zu integrieren und an ihr teilzuhaben.
In diesem Sinne setzt die Städteregion mit der Entfristung der Arbeitsverhältnisse in ihrem Jugendamtsbereich ein wichtiges Zeichen. Unerträglich sind die bundesweit seit Jahren geführten Diskussionen darüber, wer für die Schulsozialarbeit zuständig ist und wer sie bezahlt. Der Bund interpretiert sein von 2011 bis 2014 gefahrenes Programm im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes als einmalige „Infrastrukturmaßnahme“ und verweist auf die „verfassungsrechtliche Kompetenzordnung“, nach der die Zuständigkeit für den Bildungsbereich bei den Ländern liege.
Doch geht es wirklich nur um Bildung? Die Länder wiederum zeigen mit dem Finger auf Berlin und wollen mit Berufung auf die Zuständigkeit für Teilhabe dafür sorgen, dass der Bund in Zukunft für die Finanzierung geradestehen wird. Immerhin hat Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2021 eine Beibehaltung der Bezuschussung auf dem aktuellen Niveau zugesagt.
Doch die alleine würde bei der Städteregion nicht einmal für ein halbes Dutzend Sozialarbeiter ausreichen. So gibt es mittlerweile immerhin vier Stellen im Jugendamtsbereich sowie gut zwölf an den Berufskollegs. Wobei letztgenannte Zahl weiterhin deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf liegt, den Städteregionsrat Helmut Etschenberg in einem Brandbrief an die damalige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft schon im Herbst 2015 mit einer halben Stelle pro Internationaler Förderklasse beziffert hatte.
Das macht aktuell eine Unterversorgung von mehr als sieben Stellen. Hoffentlich wird die Städteregion in ihrer Haltung beharrlich und konsequent bleiben und damit für eine weitere Verbesserung der personellen Ausstattung sorgen. Schließlich handelt es sich bei den Aufwendungen für Schulsozialarbeit um Zukunftsinvestitionen, die den Sozialetat dauerhaft entlasten und sich somit vielfach rechnen werden.
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