Corona-Update der Städteregion.Berufstätige Alleinerziehende dürfen Kinder zur Kita bringen.
STÄDTEREGION Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen haben sich am Samstag und am Sonntagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der Städteregion nunmehr 1835 positive Fälle gibt, davon 910 in der Stadt Aachen. 1420 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 76. Hinzugekommen sind eine 50-jährige Frau aus Aachen und eine 94-jährige Frau, ebenfalls aus Aachen.
Ab Montag dürfen nun auch die großflächigen Einzelhandelsbetriebe öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduzieren können, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben. Weiterhin bleibt der Verzehr von Lebensmitteln in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt.
Nach wie vor sind Grenzübertritte in Richtung Deutschland weder aus touristischen Gründen noch als „Einkaufstourismus“ erlaubt. Weil in den Niederlanden in der kommenden Woche landesweite Ferien anstehen, die traditionell zu Urlaubsfahrten genutzt werden, wird die Bundespolizei mit deutlich mehr Personal die Grenzüberwachung verstärken. Auch die Niederlande und Belgien wollen Deutsche wegen der Corona-Krise weiter davon überzeugen, nicht ohne wichtigen Grund einzureisen. In Richtung Belgien sind nicht zwingend notwendige Grenzübertritte verboten. Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 8. Mai andauern.
Ab Montag, 27. April, wird die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege auch für berufstätige Alleinerziehende geöffnet. Die Regelung gilt auch für alleinerziehende Personen, die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden. Es wird aber weiterhin ein Betretungsverbot für die Kitas geben und nur Kinder, die eine Notbetreuung erhalten dürfen, können in die Tagesstätten oder in die Tagespflege gebracht werden.
Die Kitas und Kindertagespflegegruppen werden noch nicht wieder komplett geöffnet. Das Land NRW sowie auch Stadt und Städteregion Aachen weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder mit Krankheitssymptomen nicht in den Kitas oder der Tagespflege betreut werden können und zu Hause bleiben müssen.
Berufstätige Alleinerziehende, die ihr Kind in die Notbetreuung bringen wollen, müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, die dann entsprechend geprüft wird. Ebenso gibt es ein Formular für alleinerziehende Personen, die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden. Zu finden sind diese Formulare unter www.staedteregion-aachen.de/corona in der Rubrik „Notbetreuung“.
Alle Eltern werden gebeten, das Angebot der Notbetreuung auch weiterhin mit sehr großer Verantwortung gegenüber den Kindern und dem Kita-Personal zu nutzen. Die Städteregion Aachen wird sich um vertretbare Gruppengrößen bemühen, bittet die Eltern aber auch ausdrücklich, gut abzuwägen, ob sie Ihr Kind bereits in den ersten Tagen in die Notbetreuung geben müssen.
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