Kaum Veränderungen bei der Abfallgebühr, und sogar eine Senkung bei der Kanalgebühr. Friedhofskosten werden hingegen langfristig zum Problem .
Simmerath. Eine gute Nachricht für das Jahr 2018 gibt es für die Bürger der Gemeinde Simmerath bereits jetzt: Die wesentlichen Gebührensätze, wie die für Müll und Abwasser, verändern sich kaum. Die Abwassergebühr verringert sich sogar. Langfristig ein Problem aber werden die Kosten für die kommunalen Friedhöfe darstellen, da der Gemeinde wegen der anhaltend steigenden Anzahl von Urnenbeisetzungen die Kosten davonlaufen.
Beratung im Ausschuss
Der Simmerather Haupt- und Finanzausschuss beriet jetzt über die neuen Gebührensätze und empfahl diese dem Rat zur Beschlussfassung. CDU-Fraktionssprecher Christoph Poschen begrüßte das Verfahren, die erzielten Überschüsse in den einzelnen Gebührenhaushalten auf mehrere Folgejahre zu verteilen und damit den Bürger zu entlasten.
Nicht zum Tragen kam ein auch von der UWG unterstützter Antrag der SPD-Fraktion, wegen der allgemeinen Situation auf den Finanzmärkten die kalkulatorischen Zinsen um ein Prozent zu senken. Die Gebührenhaushalte, entgegnete Poschen, dürften nicht dazu dienen, den Haushalt zu sanieren.
Zinssatz von 5,8 Prozent
Aktuell hat die Gemeinde Simmerath einen Zinssatz von 5,8 Prozent angesetzt. Dieser Wert, ergänzte Klaus Stockschlaeder (Grüne) sei realitätsbezogen, da er dem langjährigen Mittel entspreche. Reinhold Köller (UWG) wunderte sich, dass für das Jahr 2018 das Abfallaufkommen um 150 Tonnen höher (von 2050 auf 2200 Tonnen) angesetzt worden sei. Die Verwaltung konnte auch keine stichhaltige Erklärung liefern, versprach aber bis zur Ratssitzung, weitere Informationen einzuholen. Möglicherweise könne diese Kalkulation mit den steigenden Einwohnerzahlen in der Gemeinde Simmerath zusammenhängen, hieß es. Gerhard Schmitz (CDU) ging davon aus, dass die vorgelegten Zahlen auf der Grundlage der Berechnung der Regioentsorgung realistisch kalkuliert worden seien.
Verwunderung
Ebenfalls Verwunderung gab es bei der SPD-Fraktion, allerdings beim Thema Straßenreinigungsgebühren. Norbert Brewer konnte sich keinen Reim darauf machen, dass bei der Sommerreinigung die Einsatzzeit der Bauhofmitarbeiter im vergangenen Jahr von 28 auf 235 Stunden gestiegen sein soll. Auch in diesem Punkt versprach die Verwaltung Aufklärung.
Die teils spürbaren Erhöhungen bei den Friedhofsgebühren für 2018 führte Christoph Poschen auf die veränderte Bestattungskultur zurück. Die Thematik der Friedhofskosten müsse in Zukunft einmal grundsätzlich betrachtet werden, da der starke Trend zur Urnenbeisetzung seit geraumer Zeit zu einer Unterdeckung des Gebührenhaushaltes führe. Wenn man Kostensenkungen ernst meine, sagte Christoph Poschen, „dann müssen wir demnächst über die Schließung von Leichenhallen und die Stilllegung von Friedhöfen in der Gemeinde Simmerath reden.“
Die Gebühren im einzelnen
Die Gebühren in der Gemeinde Simmerath für 2018 stellen sich vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat im einzelnen wie folgt dar:
Abfallgebühren: Die 60-Liter-Restmülltonne mit Reduzierung für Biotonne oder Eigenkompostierung kostet im kommenden Jahr bei 14-tägiger Abfuhr 126 Euro (gegenüber 126,36 Euro im laufenden Jahr. Geringfügige Anstiege gibt es bei den 120- und 240-Liter-Gefäßen.
Straßenreinigungsgebühren: Der Gebührensatz für die Sommerreinigung erhöht sich im Vergleich zu 2017 von 19 Cent auf jetzt 31 Cent je laufenden Meter. Das entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2016. Billiger wird dagegen die Winterreinigung. Hier sinkt der Gebührensatz von bisher 88 Cent auf 67 Cent je laufenden Meter. Das ist der niedrigste Satz seit 2010.
Friedhofsgebühren: Die Simmerather Friedhofsverwaltung geht im Jahr 2018 von 155 Beisetzungen aus, darunter dürften auf der Grundlage der Entwicklung der Vorjahre 105 Urnenbeisetzungen sein. Dieses führt zwangsläufig zu einer verringerten Nutzung der Leichenhallen. Im Jahr 2017 wurde diese an insgesamt nur noch 99 Tagen (bei 67 Nutzungen) in Anspruch genommen (2014: 135 Tage). Folgt man streng der kostendeckenden Kalkulation, müsste die Verwaltung pro Tag 286 Euro für die Nutzung einer Leichenhalle ansetzen. Dies will man dem Gebührenzahler nicht zumuten, sondern begnügt sich mit einer 40-prozentigen Kostendeckung. Demnach kostet die Leichenhallenbenutzung künftig 300 Euro für drei Tage (bisher 270 Euro). Die Bestattung in einem Reihengrab wird mit 695 Euro (bisher 680 Euro), berechnet. Urnenbestattung: 265 Euro (unverändert); Erwerb Reihengrab; 1100 Euro (1025 Euro); Erwerb Urnengrab: 710 Euro (654 Euro); Erwerb Wahlgrab; 1510 Euro (1370 Euro); Erwerb Doppelgrab: 3020 Euro (2740 Euro); Gebühr Gemeinschaftsgrab: 740 Euro (Erdbestattung), 230 Euro (Urnenbestattung/beides unverändert).
Abwassergebühren: 4,31 Euro je Kubikmeter Abwasser (Vorjahr 4,43 Euro) muss der Simmerather Gebührenzahler 2018 entrichten. Die Grundgebühr von 120 Euro im Jahr bleibt unverändert. Die Grundgebühr eingerechnet ergibt sich eine effektive Kubikmetergebühr von 5,35 Euro (5,47 Euro). Die Niederschlagsgebühr (bisher 64 Cent je Quadratmeter abflusswirksame Fläche) verringert sich auf 62 Cent. Gebühr für Entsorgung von geschlossenen Gruben: Leicht verringert wird der Kubikmeterpreis bei der Entsorgung von Hauskläranlagen. Dieser beträgt künftig 29,03 Euro (30,13 Euro). Es handelt sich um insgesamt 81 zu entleerende Anlagen.(P. St.)
Fremdenverkehrsabgabe: 185 000 Euro erzielt. Seit dem Jahre 2002 erhebt die Gemeinde Simmerath eine Fremdenverkehrsabgabe. In diesem Jahr konnten daraus 185 000 Euro an Einnahmen erzielt werden. Auch im kommenden Jahr soll der Beitragssatz von 16 Prozent beibehalten werden. Die Gemeinde, deren Eigenanteil 75 Prozent beträgt, rechnet 2018 mit rund 180 000 Euro Einnahmen.