Über drei Grundstücke – In den Bremen 5a, 7 und 9 – erstreckt sich ein Vorhaben, das der Simmerather Planungsausschuss nun zu beraten hatte. Bislang sind dort ein zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus, eine Garage, ein kleiner Anbau und ein eingeschossiges Fertighaus vorhanden. Die drei Grundstücke sind im Bebauungsplan Nr. 102 für den Ortskern Simmerath als Mischgebiet mit einer bis zu zweigeschossigen Bebauung ausgewiesen. Nun möchten die beiden Simmerather Investoren die Grundstücke in ein „Urbanes Gebiet“ mit einer bis zu dreigeschossigen Bebauung ausweisen.
Manfred Sawallich (SPD) bewertete das Vorhaben insgesamt als „positiv für Simmerath“, meldete aber Bedenken an, weil die erforderlichen Parkplätze für Bewohner, Beschäftigte und Besucher im Plan teilweise auf dem großen Netto-Parkplatz ausgewiesen sind, der aber ebenfalls im Besitz eines der beiden Investoren ist.
Der Planungsausschuss verständigte sich schließlich darauf, der Bebauungsplanänderung zu entsprechen und den Gebietscharakter in ein „Urbanes Gebiet“ mit einer bis zu dreigeschossigen Bebauung zu ändern. Um die Verschattung des darunter liegenden Wohnhauses zu minimieren, soll das „Haus C“ maximal zweigeschossig werden. Außerdem müssen die Bauherren je neu errichtete Wohneinheit zwei Parkplätze ausweisen, wobei die Zahlung einer Ablöse nicht zulässig ist.
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