Eifeler Zeitung, Andreas Gabbert

Auch Privathäuser sollen saniert werden

Umgestaltung des Ortskerns in Simmerath zur „neuen Mitte“. Planungsausschuss beschließt Sanierungssatzung.

SIMMERATH Der Ortskern von Simmerath soll umgestaltet und saniert werden. Geplant ist eine „neue Mitte“ mit eher städtischer Prägung. Dazu gehört auch die Modernisierung und Instandsetzung privater Immobilien.

Damit die Gemeinde die in ihrem Handlungskonzept vorgesehenen und umfangreichen Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 13 Millionen Euro nicht allein schultern muss, hatte sie im September beim Land NRW einen Förderantrag gestellt. Das Land würde dann 60 Prozent an Fördermitteln beisteuern. Der Haushalt der Gemeinde würde dann bis zum Jahr 2025 mit insgesamt 5,2 Millionen Euro belastet.

Förderung noch nicht genehmigt

Finanziert werden soll unter anderem ein neues Kurhaus, die Neugestaltung des Bushofs, die Umgestaltung der Haupt- und der Kammerbruchstraße, ein Hof- und Fassadenprogramm, die Umnutzung des Bauhofs, weitere E-Tankstellen, ein Parkleitsystem, eine bessere Verknüpfung des Zentralortes mit dem Tourismus am Rursee und eben auch die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden.

Es ist vollkommen klar, dass es noch nicht um einzelne Maßnahmen geht.

Manfred Sawallich
SPD

Zur Erstellung der Maßnahmenliste gab es im Vorfeld mehrere Informationsveranstaltungen für die Bürger und Sitzungen einer Lenkungsgruppe, die aus Vertretern der Politik, der Verwaltung, des Tourismus, der Wirtschaft und der Vereine besteht.

Noch sind die beim Land beantragten Fördermittel nicht genehmigt. Dafür ist auch der Erlass einer Sanierungssatzung nötig, die jetzt vom Planungsausschuss der Gemeinde einstimmig beschlossen wurde.

Der Ortskern von Simmerath soll sich in den kommenden Jahren stark verändern. Geplant ist eine „neue Mitte“ mit eher städtischer Prägung. Foto: Andreas Gabbert

In dieser Satzung wird das Gebiet festgelegt, das innerhalb einer Frist von zehn Jahren saniert werden soll. Die bislang erkannten „Missstände“ und die Kriterien zur Definition des Sanierungsgebietes werden ebenso aufgelistet. „Die bauliche Beschaffenheit von Gebäuden, Wohnungen und Arbeitsstätten, die energetische Beschaffenheit und die Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung müssen nachhaltig verbessert werden“, heißt es in der Begründung der vorgelegten Satzung.

Vorgesehene Maßnahmen seien die Modernisierung und Instandsetzung der privaten Immobilien. Dazu gehöre die Modernisierung der Grundrisse, der Abbau von Barrieren, die energetische Sanierung, eine Verbesserung der Belichtung, „Besonnung“ und Belüftung der Wohnungen, die Modernisierung der technischen Ausstattung sowie die Schaffung wohnungsnaher Freiflächen.

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Jens Wunderlich
CDU

Von Besitzern der privaten Immobilien wird aber nicht erwartet, dass sie ganz auf eigene Kosten den Gestaltungsplänen der Gemeinde folgen.

Auch sie würden unter bestimmten Bedingungen gefördert. Wer als Privatperson bei der Modernisierung seiner Immobilie von einer Förderung profitieren kann, ist in einem sogenannten „Gestaltungshandbuch“ geregelt. Darin finden sich Konzepte und Vorschläge wieder, die das Planungsbüro HJPplaner unter der Führung von Professor Peter Jahnen nach einer Reihe von Untersuchungen erarbeitet hat. Außerdem soll ein Beirat gebildet werden, der eine Vorauswahl treffen und dem Planungsausschuss Vorschläge unterbreiten wird.

Bei privaten Sanierungsprojekten werden aber nur die sogenannten unrentierlichen Kosten gefördert. Was das bedeutet, wird an einem fiktiven Beispiel deutlich: Angenommen, ein Vermieter kann 5 Euro Miete pro Quadratmeter verlangen. Wenn er nun 100.000 Euro investiert und anschließend 7 Euro pro Quadratmeter verlangen kann, wodurch sich das Projekt innerhalb von 20 Jahren finanzieren würde, dann spricht man von rentierlichen Kosten. Dieses Projekt wäre dann nicht förderfähig. Anders sähe es aus, wenn der Vermieter nur 6 Euro pro Quadratmeter verlangen könnte und nach 20 Jahren lediglich 70.000 Euro abbezahlt wären. Dann wäre die Differenz von 30.000 Euro förderfähig.

„Es ist vollkommen klar, dass es noch nicht um einzelne Maßnahmen geht“, erklärte Manfred Sawallich (SPD) in der jüngsten Sitzung des Planungsausschusses. Die Details müssten noch diskutiert werden, sagte er.

Das wichtigste Element ist aber die Bürgerbeteiligung.

Reinhold Köller,
UWG

„Wir waren von Anfang an dafür. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, betonte Jens Wunderlich (CDU).

Auch die UWG habe keine Probleme damit, meinte Reinhold Köller (UWG). Allerdings hätte er sich gewünscht die Ergebnisse der Lenkungsgruppe wiederzufinden. Das bestärke ihn in den Vorbehalten gegen den verantwortlichen Planer. „Das wichtigste Element ist aber die Bürgerbeteiligung. Wir wünschen uns, dass diese noch verstärkt wird“, sagte Köller.

    I N F O    

Das zählt zum Sanierungsbereich

Zum Sanierungsgebiet im Ortskern von Simmerath zählen alle Bereiche, in denen mehrere der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Gebäude mit einer Bausubstanz aus der Wiederaufbauphase, die mit den damals verfügbaren Mitteln und nach den damaligen Vorstellungen errichtet wurden;
  • Nahversorgungsbereiche, die städtebaulich nicht in die Ortsstruktur integriert sind;
  • öffentliche Bereiche, die für Fußgänger unterdimensioniert sind und nicht barrierefrei gestaltet sind;
  • Freiflächen, die ihrer Lage in der Ortsstruktur entsprechend „unternutzt“ sind;
  • Altbausubstanz, die heutigen Ansprüchen an ein zeitgemäßes Wohnen nicht entspricht;
  • ungenutzte und teilweise nicht separat erschlossene Dach- und Obergeschosse;
  • besonderer Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf sowie ungeordnete Gemengelagen.
Gefällt's? Empfehle uns weiter!