Kultur und Sport möglich – Sozialkontakte erweitert
Altkreis Monschau.Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion 1964 positive Fälle, davon 975 in der Stadt Aachen. 1849 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 92. Damit sind aktuell nun noch 23 Menschen in der StädteRegion infiziert.
Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 1.
Aktuelle Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen
Ab Samstag, 30. Mai 2020, gelten in Nordrhein-Westfalen weitere Öffnungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen, Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen in Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie anderen öffentlichen oder privaten Kultureinrichtungen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport.
Die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen sieht unter anderem folgende Erleichterungen ab dem 30. Mai 2020 vor:
Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.
Kultureinrichtungen
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
Sport
Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. In Kontaktsportarten ist ein uneingeschränktes Training in Gruppen bis zu zehn Personen möglich. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Ferienangebote
Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.
Messen, Kongresse, Tagungen
Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist unter www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt. Diese gilt bis zum 15. Juni 2020.
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.
Gefällt's? Empfehle uns weiter!