Gerichtsurteil macht Arbeit in den Rathäusern der Eifelkommunen. Wahlbezirke müssen für Kommunalwahl neu bestimmt werden.
NORDEIFEL Knapp ein halbes Jahr noch sind die Stadt- und Gemeinderäte in den Eifelkommunen in Amt und Würden, ehe am 13. September auch die Bürger in der Nordeifel aufgerufen sind, neue Kommunalparlamente zu wählen. Mit der Einteilung der Wahlbezirke haben die Stadt Monschau und die Gemeinde Simmerath kürzlich und die Gemeinde Roetgen bereits im Herbst einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Wahl getan. Dabei gab es auch einige Veränderungen.
Viel Arbeit in den Rathäusern ausgelöst hat dabei ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW kurz vor Weihnachten, nach dem die Wahlbezirke innerhalb einer Kommune künftig nicht mehr zu unterschiedlich groß zugeschnitten sein dürfen. Konkret gibt es für jede Stadt und Gemeinde eine Durchschnittszahl von Einwohnern bzw. Wahlberechtigten, von der man bislang bis zu 25 Prozent abweichen durfte. Künftig darf die Wahlbezirksgröße aber nur noch um 15 Prozent nach oben oder unten von der durchschnittlichen Wählerzahl abweichen.
„Das hat uns im Januar eine Menge Arbeit beschert“, berichtete Manfred Nellessen von der Gemeinde Simmerath nun über die Vorbereitungen zum Wahlausschuss. Dieser Ratsausschuss musste nämlich in seiner Sitzung am 6. Februar die neue Einteilung beschließen, was auch nach kurzer Debatte mit 7:4 Stimmen über die Bühne ging. Die Gegenstimmen kamen von SPD und UWG, wobei die Sozialdemokraten einen anderen Vorschlag für die Einteilung unterbreitet hatten. Vor allem aber unternahm die Simmerather SPD einen weiteren Anlauf, die Zahl der Wahlbezirke und damit der Direktkandidaten auf 15 zu senken, was bereits im vergangenen Sommer gescheitert war. „Es gab deshalb auch keine rechtliche Möglichkeit mehr, die Zahl der Wahlbezirke noch einmal zu verändern“, erläuterte Manfred Nellessen.
Deshalb blieb es schließlich auch bei der Zahl von 17 Wahlbezirken und der von der Verwaltung vorgeschlagenen Einteilung für die Kommunalwahl in der Gemeinde Simmerath (s. Box). Dabei stellte der Wahlausschuss der Gemeinde Simmerath fest, „dass er die geringfügige Abweichung von mehr als 15 Prozent bezogen auf die Wahlberechtigten in den Ortschaften Kesternich (Wahlbezirke 4 und 5) und Einruhr (Wahlbezirk 14) zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge als gerechtfertigt ansieht“. Durch die Wahlgebietseinteilung unter Beibehaltung der Ortschaftseinteilung werde die Kommunikation zwischen den Wählern und mit den Mandatsbewerbern erleichtert und damit die politische Willensbildung gefördert, hieß es. Außerdem werde dadurch auf gewachsene Ortsstrukturen Rücksicht genommen, um die Wahlbereitschaft zu erhöhen.
Keine großen Dissonanzen, wohl aber einen angenommenen Änderungsvorschlag der SPD gab es in der Wahlausschusssitzung der Stadt Monschau. Von den 13 Wahlbezirken im Stadtgebiet wurde in gleich sieben Bereichen die Durchschnittszahl von 787 Einwohnern unterschritten (Höfen 1 und 2, Monschau 1 und 2) oder überschritten (Konzen 1 und 2, Mützenich 1). Das gleiche Bild ergab sich auch, wenn die Verwaltung die Zahl der Wahlberechtigten zugrunde legte.
Angleichung der Größen
Die Verwaltung erarbeitete daraufhin einen Vorschlag, durch welche Verschiebung von Straßen in andere Wahlbezirke eine Angleichung der 13 Wahlbezirksgrößen erreicht werden konnte. „Die SPD legte aber in der Wahlausschusssitzung einen alternativen Vorschlag für die Einteilung im Stadtteil Imgenbroich vor, der vom gesamten Ausschuss und auch von der Verwaltung als nachvollziehbar und besser bewertet wurde. Deshalb sind wir diesem Änderungsantrag nachgekommen“, berichtete Kämmerer Franz-Karl Boden. Die Einteilung wurde entsprechend einstimmig beschlossen.
Die wenigste Arbeit durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hatte man in der Gemeinde Roetgen. „Wir bleiben in allen 13 Wahlbezirken unter der Abweichungsgrenze von 15 Prozent. Deshalb waren wir in der komfortablen Lage, die Wahlbezirkseinteilung der vergangenen Kommunalwahlen übernehmen zu können“, sagte Michaela Thelen von der Verwaltung. In den 13 Bezirken leben durchschnittlich 671 Bürgerinnen und Bürger oder 648 wahlberechtigte Deutsche oder EU-Bürger. Von diesen Zahlen weicht kein Wahlbezirk um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten ab.
I N F O
Kommunalwahl: 43 Wahlbezirke in den drei Nordeifelkommunen
Die 17 Wahlbezirke in der Gemeinde Simmerath sind: Wahlbezirk 1 Lammersdorf (südöstlicher Teil), 2 Lammersdorf (nördlicher Teil), 3 Lammersdorf (südwestlicher Teil) und Paustenbach, 4 Kesternich (Oberdorf), 5 Kesternich (Unterdorf), 6 Steckenborn (ohne östlichen Teil), 7 Simmerath (Zentrum), 8 Simmerath (südöstlicher Teil mit Huppenbroich), 9 Simmerath (nördlicher Teil mit Witzerath), südlicher Teil Rollesbroich und südwestlicher Teil Strauch, 10 Simmerath (südwestlicher Teil), 11 Rollesbroich (ohne südlichen Teil), 12 Rurberg, 13 Woffelsbach und östlicher Teil Steckenborn, 14 Einruhr (mit Erkensruhr und Hirschrott), 15 Eicherscheid (ohne südlichen Teil), 16 Dedenborn (mit Hammer) und südlicher Teil Eicherscheid, 17 Strauch (ohne südwestlichen Teil).
Die 13 Wahlbezirke in der Stadt Monschau sind: Wahlbezirk 101 Höfen 1, 201 Höfen 2, 301 Imgenbroich 1, 401 Imgenbroich 2, 501 Rohren, 601 Kalterherberg 1, 701 Kalterherberg 2, 801 Konzen 1, 901 Konzen 2, 1001 Monschau 1, 1101 Monschau 2, 1201 Mützenich 1, 1301 Mützenich 2.
Die 13 Wahlbezirke in der Gemeinde Roetgen verteilen sich auf zehn für die Ortslage Roetgen (0100 bis 1000), zwei auf den Ortsteil Rott (1100 und 1200) und einen Wahlbezirk für Rott und Mulartshütte (1301/1302).