Stephan Kaever aus Simmerath schreibt zum Artikel „Gericht: Keine Ladenöffnung beim Kraremannstag“:
Dem Artikel vom 4. Mai ist zu entnehmen, dass am kommenden Sonntag zum Simmerather Kraremannstag – einer Veranstaltung des Gewerbevereins – erstmalig die Geschäfte geschlossen bleiben.
Bereits am 6. April konnten wir der Zeitung entnehmen, dass auch in der Stadt Monschau beim Frühlingsfest kurzfristig die Geschäfte geschlossen bleiben mussten. Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist berechtigterweise beschränkt und stellt an die Betroffenen zurecht gesetzliche und juristische Hürden. Hier sollten alle Beteiligten in enger und vertrauensvoller Weise zusammenarbeiten.
Der Simmerather Bürgermeister Hermanns hat mit seiner Art von Politik die Betroffenen – zunächst die Arbeitnehmervertreter – im Regen stehenlassen. Er hatte die Gewerkschaft lange Zeit trotz deren Anfrage, rechtlicher Verpflichtung und vor deren schließlich notwendigem Gang vor Gericht am 18. April nicht in erforderlichem Umfang angehört. Und dieses Verhalten der Verwaltungsspitze hat nun Folgen für uns alle.
Eine Absage des verkaufsoffenen Sonntages so kurz vor dem Termin ist auch für die betroffenen Unternehmen eine Schädigung in ihrer Wirtschaftlichkeit.
Es bleibt nun zu hoffen, dass bei unserer Verwaltungsspitze die richtigen Lehren aus dem katastrophalen Verhalten gezogen werden und dass man zukünftig verantwortungsvoller miteinander umgeht!